TAV heißt, dass der Tf erstmal natürlich
die Rolle des Zugführers
übernimmt und auch für die Türschließung komplett allein
verantwortlich ist. Evtl Zugbegleiter haben eigentlich nur noch
"verkehrliche" Aufgaben, betriebliche Aufgaben wären das Ausfüllen des
Bremszettels bzw auf Aufforderung durch den Tf die Mithilfe bei der
Türschließstörungsbeseitigung.
Ich zitiere mal wichtige Passagen aus der 494.0251:
"Durch einen Fahrgastgesteuerten Türschließmodus, reversierende Türen
sowie einer Überwachungseinrichtung für die Türen im Führerraum kann
beim dezentralen Schließen die Beobachtung am Zug durch das
Zugpersonal entfallen."
"Das Verfahren darf nur angewandt werden, wenn das Tfz sowie alle
Fahrzeuge des Wagenzuges den Systemvoraussetzungen entsprechen."
Freigabe der Türen bei Lok oder Steuerwagen:
"Geben Sie mit Halt des Zuges (nach dem Ertönen des Erinnerungssignals
bei v < 2 km/h) durch Betätigen des Tastschalters nach "To" die Türen
zum Öffnen frei."
Türfreigabe bei Triebzügen:
"Geben Sie mit Halt am Bahnsteig die Türen der Ein- und Ausstiegsseite
durch Betätigen des entsprechenden Tasters zum Öffnen frei. Sie werden
durch Blinken der Freigabetaster auf die Freigabebereitschaft
aufmerksam gemacht. Nach der Betätigung leuchtet der Türfreigabetaster
mit Dauerlicht."
Türfreigabe bei Triebwagen (VT 64x):
"Wählen Sie mit Annäherung an den Bahnsteig die Ein- und Ausstiegsseite
mit dem Wahlschalter 'Türfreigabe' vor.
"Mit der Türfreigabe werden die Fahrgastraumtüren zum Öffnen
freigegeben. Geöffnete Türen schließen wieder selbstständig, wenn
innerhalb von 3 bis 6 Sekunden kein Fahrgastwechsel stattgefunden hat.
Solange die Türfreigabe besteht, können geschlossene Türen geöffnet
werden."
"Für das Schließen der Türen unterscheidet man zwei Verfahren:
- dezentrales Schließen = Rücknahme der Türfreigabe
- zentrales Schließen (Zwangsschließen) = die Türen werden auf
Knopfdruck geschlossen und verriegelt."
"Dezentrales Schließen
Nehmen Sie, wenn die betrieblichen Bedingungen erfüllt und die
Abfahrzeit erreicht ist, die Türfreigabe
bei Lok/Steuerwagen/VT 64x durch Drehen des Wahlschalters 'Türfreigabe'
in die Stellung '0' zurück.
bei Triebzügen durch erneutes Betätigen des zuvor zur Freigabe
betätigten Türfreigabetasters 'FL' oder 'FR' (Taster leuchtet) zurück.
Die Türen werden nach dem Schließen verriegelt. Der Türstellungsmelder
blinkt, bis alle Türen geschlossen und verriegelt sind. Tritt der
Fahrgast in den Türraum einer sich schließenden Tür, so wird der
Schließvorgang durch den Personenflussmelder (Lichtschranke) im
Türbereich oder die Hinderniserkennung der Türen unterbrochen. Die Tür
öffnet sich wieder vollständig. Nach drei bis sechs Sekunden schließt
die Tür wieder selbsttätig und wird verriegelt."
"Das zentrale Schließen darf nur in den Fällen angewandt werden, in
denen das Schließen der Türen auf den Fahrgastwechsel abgestimmt
werden kann. Das bedeutet: Sie dürfen die Türen nur Zwangsschließen,
wenn Sie die Vorgänge entlang des Zuges beobachten können oder Ihnen
ein Mitarbeiter für die Zugbeobachtung zur Verfügung steht. Soweit das
'Zentrale Schließen' als Regelverfahren erforderlich ist, wird es in
den Örtlichen Richtlinien festgelegt." [Anmerkung: In den NL Süd, West
und Mitte ist mir keine Station bekannt, auf denen dieses Verfahren
erlaubt wäre.]
"Der zentrale Steuerbefehl erfolgt bei
- Lok/Steuerwagen durch die Betätigung des Tasters 'Türen' nach 'Tz'.
- Triebzügen (ET) durch die Betätigung des Leuchttasters 'Zentrales
Schließen/Türstellungsleuchtmelder' oder der Taster 'Tz' an den
Handmikrofonen.
- Triebwagen (VT) durch die Betätigung der Taster 'Tz' an den
Handmikrofonen.
Die Türen schließen nach etwa zwei Sekunden unter akustischer Warnung
(bei ET zusätzlich mit optische Warneinrichtung). Der
Türstellungsleuchtmelder blinkt, bis alle Türen geschlossen und
verriegelt sind.
Wird ein Fahrgast oder Gegenstand von einer zulaufenden Tür erfasst, so
öffnet sie wieder, damit sich die Person befreien kann bzw. der
Gegenstand herausgenommen kann. Nach erneuten, erfolglosen
Schließversuchen bleibt die Tür geöffnet, drucklos stehen.
Solange die Türen nicht alle vollständig geschlossen sind und
verriegelt sind (Türstellungsleuchtmelder leuchtet) ist das Aufschalten
von Leistung am Tfz/Tw nicht möglich (Traktionssperre)."
"Störungen
Eine oder mehrere Türen werden nicht als geschlossen gemeldet
1. Maßnahme: Sie müssen sich augenscheinlich vom Zustand der Türen
überzeugen. Sie stellen dabei fest:
Eine Tür ist nicht geschlossen: Schließen Sie die offene Tür von Hand
und verriegeln Sie sie. Die Tür wird automatisch aus der Meldeschleife
herausgenommen. Bezetteln Sie die Tür (innen und außen gut sichtbar).
Tragen Sie die Störung bei nächster Gelegenheit ins Bordbuch bzw.
Übergabebuch ein.
Alle Türen sind geschlossen:
Sie dürfen nur dann trotz blinkenden Türstellungsleuchtmelder abfahren,
wenn Sie sich vorher augenscheinlich davon überzeugt haben, dass alle
Türen geschlossen sind und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt
sind. Dazu müssen Sie uU nach dem Schließen der Türen den Zug soweit
abschreiten, bis Sie mit Sicherheit festgestellt haben, dass keine
Personen oder Gegenstände eingeklemmt wurden. Fordern Sie ggf einen
Mitarbeiter zur Mithilfe bei der Feststellung der Abfahrbereitschaft
an. Zur Weiterfahrt legen bzw. betätigen Sie im führenden Fahrzeug den
Überbrückungsschalter 'Traktionssperre' (Tfz), den Leuchttaster
'Hilfsfahrt' (VT 64x) bzw. 'Überbrückung der Anfahrsperre (ET 423-42x)
ein.
Türstellungsleuchtmelder blinkt während der Fahrt
Noch am Bahnsteig: Halten Sie den Zug mit einer Schnellbremsung an,
verfahren Sie analog der Regelungen für den Fall einer Türstörung bei
der Abfertigung.
Außerhalb des Bahnsteigs: Bitten Sie die Reisenden per
Lautsprecherdurchsagen von den Türen fernzubleiben. Fahren Sie weiter
bis zum nächsten planmäßigen Halt. Verfahren Sie anschließend analog
der Regelungen für den Fall einer Türstörung bei der Abfertigung.
Wechsel der Betriebsart bei Tfz
Ein Wechsel der Betriebsart im Störungsfall von TAV
nach SAT ist nur
bei Nullstellung des Richtungsschalters möglich."